Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr.Griehsler als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Huber, Dr.Graf, Dr.Jelinek und Dr.Schinko als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Helmut W*****, vertreten durch Dr.Helmuth Boller und Dr.Günter Langhammer, Rechtsanwälte in Wien, wider die beklagte Partei Kata T*****, vertreten durch Dr.Christian Jelinek, Rechtsanwalt in Wien, wegen Aufkündigung infolge außerordentlicher Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Berufungsgerichtes vom 20.Mai 1992, GZ 48 R 247/92-18, den
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Auszug
Entscheidungstext 8Ob1656/92 - Oberster Gerichtshof, 22 Oktober 1992
GerichtOGHEntscheidungsdatum22.10.1992Geschäftszahl8Ob1656...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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