Entscheidungstext 9ObA138/90 - Oberster Gerichtshof, 05 Dezember 1990

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.9ObA138/90

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.-Prof.Dr.Kuderna als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof.Dr.Gamerith und Dr. Petrag sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Edith Söllner und Winfried Kmenta als weitere Richter in der Arbeitsrechtssache der klagenden Partei Hermann G***, Schüler, Gutau Nr. 105, vertreten durch Dr. Aldo Frischenschlager, Rechtsanwalt in Linz, wider die beklagte Partei Isidor G***, Pensionist, St. Leonhard bei Freistadt, Unterniederndorf 3, vertreten durch Dr. Josef Schardtmüller, Rechtsanwalt in Pregarten, wegen 120.000 S sA und Feststellung (Streitwert 20.000 S), infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Linz als Berufungsgerichtes in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 27. Februar 1990, GZ 12 Ra 3/90-12, womit infolge Berufung der klagenden Partei das Urteil des Landesgerichtes Linz als Arbeits- und Sozialgerichtes vom 29. September 1989, GZ 14 Cga 118/89-6, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

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Auszug


Entscheidungstext 9ObA138/90 - Oberster Gerichtshof, 05 Dezember 1990

Spruch

Der Revision wird nicht Folge gegeben.

Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit 6.172,20 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin 1.028,70 S Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

Entscheidungsgründe:

Am 31. Juli 1986 kam es auf der Baustelle Schloß Weinberg in Kefermarkt zu einem Arbeitsunfall, bei dem der Kläger eine Gehirnerschütterung, Halswirbel- und Rückenprellungen sowie einen Bruch des rechten Daumens erlitt.

Der Kläger begehrt einen Betrag von 120.000 S sA an Schmerzengeld und die Feststellung der Haftung des Beklagten für alle künftigen Schäden aus diesem Unfall. Der Kläger sei im Sommer 1986 als F...

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