Entscheidungstext 10ObS283/90 - Oberster Gerichtshof, 04 Dezember 1990

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.10ObS283/90

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Resch als Vorsitzenden, die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag. Engelmaier und Dr. Ehmayr als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Felix Joklik und Mag. Robert Renner (beide Arbeitgeber) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Dr. Peter K***, Rechtsanwalt, 3100 St.Pölten, Riemerplatz 1, als Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen des (Ing.) Kurt E***, Pensionist, 3184 Türnitz, Markt 22, wider die beklagte Partei S*** DER G***

W*** (Landesstelle Niederösterreich), 1051 Wien, Wiedner Hauptstraße 84-86, vertreten durch Dr. Karl Leitner, Rechtsanwalt in Wien, wegen vorzeitiger Alterspension, infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Wien als Berufungsgerichtes in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 25. April 1990, GZ 31 Rs 73/90-8, womit infolge Berufung der klagenden Partei das Urteil des Landesgerichtes St. Pölten als Arbeits- und Sozialgerichtes vom 16. Jänner 1990, GZ 32 Cgs 234/89-4, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:

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Auszug


Entscheidungstext 10ObS283/90 - Oberster Gerichtshof, 04 Dezember 1990

Spruch

Der Revision wird nicht Folge gegeben.

Der Kläger hat die Kosten seines Rechtsmittels selbst zu tragen.

Entscheidungsgründe:

Der Versicherte und spätere Gemeinschuldner Ing. Kurt E*** betrieb einen Brennstoffhandel und außerdem die Eibl-Schilifte Türnitz. Zu diesem Zweck verfügte er über mehrere Gewerbeberechtigungen unter anderem für den Brennstoffhandel, den Einzelhandel mit Sportartikeln für den Schiverleih und für den Betrieb von Schleppliften. Für die zu den Eibl-Schiliften gehörende Doppelsesselbahn Eibl, die als Hauptseilbahn und damit als öffentliche Eisenbahn im Sinne des Eisenbahngesetzes gilt, besaß der Kläger eine zu EB 6601/5/II/S-1971 des Bundesministeriums für öffentliche Wirtschaft und Verkehr ausgestellte Konzession. Am 24. 11. 1987 beantragte der Versicherte die Gewährung der vorzeitigen Alterspension bei langer Versicherungsdauer. Am 2. 12. 1987 wurde über sein Vermögen vom Landesgericht St. Pölten zu 8 S 24/87 ...

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