Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Petrasch als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Hule, Dr. Klinger, Dr. Angst und Dr. Schalich als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Robert F***, Student, Wien 12, Brockmanngasse 3/2/4, vertreten durch Dr. Hubert Mayrhofer, Rechtsanwalt in Wien, wider die beklagte Partei Dr. Hans D***, Ministerialrat i.R., Wien 3, Zentagasse 3/14, vertreten durch Dr. Hans Nemetz ua, Rechtsanwälte in Wien, wegen 100.000 S sA, infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Landesgerichtes für ZRS Wien als Berufungsgerichtes vom 18. Oktober 1989, GZ 48 R 445/89-18, womit infolge Berufung der beklagten Partei das Urteil des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 14.März 1989, GZ 47 C 392/87z-13, abgeändert wurde, in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen und zu Recht erkannt:
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Auszug
Entscheidungstext 3Ob546/90 - Oberster Gerichtshof, 24 Oktober 1990
Spruch
1) Die Revisionsbeantwortung der beklagten Partei wird zurückgewiesen.2) Der Revision wird Folge gegeben.Das Urteil des Berufungsgerichtes wird dahin abgeändert, daß das Urteil des Erstgerichtes in der Hauptsache (Punkte 1. bis 3.) wieder hergestellt wird.Die beklagte Partei ist schuldig, der klagenden Partei binnen vierzehn Tagen die mit 17.093,32 S bestimmten Kosten des Verfahrens erster Instanz (darin 1.243,57 S Umsatzsteuer und 114 S Barauslagen), die mit 6.067,24 S bestimmten Kosten des Berufungsverfahrens (darin 1.011,24 S Umsatzsteuer) und die mit 4.629,60 S bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin 771,60 S Umsatzsteuer) zu ersetzen.Entscheidungsgründe:Der Kläger mietete vom Beklagten mit schriftlichem Mietvertrag vom 7....Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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Beteiligungen
BETRIFFT
- Rechtssätz RS0020004 - Oberster Gerichtshof, 29 August 1956
- Rechtssätz 3Ob614/89; - Oberster Gerichtshof, 28 März 1990
- Rechtssätz RS0016200 - Oberster Gerichtshof, 29 April 1971
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ERWÄHNT von
