Entscheidungstext 6Ob609/90 - Oberster Gerichtshof, 06 September 1990

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.6Ob609/90

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Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Samsegger als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schobel, Dr.Schlosser, Dr.Redl und Dr.Kellner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Otto B***, Kaufmann, Eggenbergergürtel 20, 8020 Graz, vertreten durch Dr.Franz Wiesner und Dr.Gertrud Wiesner, Rechtsanwälte in Graz, wider die beklagte Partei Helga S***, Geschäftsfrau, Zeilergasse 43, 8020 Graz, vertreten durch Dr.Gerhard Rene Schmid, Rechtsanwalt in Graz, wegen Herausgabe und S 47.204,90 sA (Gesamtstreitwert S 113.454,80 sA) infolge Revision der klagenden Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Graz als Berufungsgerichtes vom 15.Februar 1990, GZ 4 R 9/90-62, womit infolge Berufung der klagenden Partei das Urteil des Landesgerichtes für ZRS Graz vom 14.November 1988, GZ 19 Cg 290/85-44, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen und zu Recht erkannt:

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Auszug


Entscheidungstext 6Ob609/90 - Oberster Gerichtshof, 06 September 1990

Spruch

Die Revision wird, soweit darin Nichtigkeit geltend gemacht wird, zurückgewiesen.

Im übrigen wird der Revision nicht Folge gegeben.

Die klagende Partei ist schuldig, der beklagten Partei die mit S 6.172,20 bestimmten Kosten des Revisionsverfahrens (darin enthalten S 1.028,70 Umsatzsteuer) binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

Entscheidungsgründe:

Christine B***, die Ehegattin des Klägers, ist Eigentümerin des Hauses Graz, Eggenbergergürtel 20, in dem die Eheleute Richard und Margarethe K*** ein Lebensmittelgeschäft betrieben. Als diese das Geschäft aufgaben, gab die Hauseigentümerin dieses Unternehmen dem Kläger in Bestand, der den Eheleuten K*** deren Geschäftsinventar ablöste.

Der Kläger verpachtete das Lebensmittelgeschäft sodann im März 1982 an Johann R*** und die Beklagte weiter. Die von ihm verfaßten "Unternehmenspacht-Bedingungen" wurden dem zwischen den Vertragsteilen im übrigen mündlich abgesc...

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