Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat am 21.Juni 1989 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Kral als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon.Prof. Dr. Steininger, Dr. Lachner, Dr. Massauer und Dr. Markel als weitere Richter in Gegenwart der Richteramtsanwärterin Mag. Vondrak als Schriftführer in der Strafsache gegen Dr. Friedrich Wilhelm K*** wegen Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB und einer weiteren strafbaren Handlung, AZ 10 Vr 949/82 des Kreisgerichtes Korneuburg, über den Antrag des Verurteilten Dr. Friedrich Wilhelm K*** auf Bewilligung der Einsichtnahme in den Rechtsmittelakt des Obersten Gerichtshofes, AZ 9 Os 76/85, in nichtöffentlicher Sitzung den
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Auszug
Entscheidungstext 9Os76/85 - Oberster Gerichtshof, 21 Juni 1989
Spruch
Gemäß § 82 StPO wird dem Verurteilten über die bereits mit hg. Beschluß vom 15.Oktober 1986, GZ 9 Os 76/85-32, bewilli...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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