Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Samsegger als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Schobel, Dr. Melber, Dr. Schlosser und Dr. Redl als weitere Richter in der Sachwalterschaftssache der Maria Anna (auch Marianne) H***, geboren am 15. März 1923, Luftbadgasse 7/1, 1060 Wien, infolge Revisionsrekurses der Betroffenen gegen den Beschluß des Landesgerichtes für ZRS Wien als Rekursgericht vom 15. Juli 1988, GZ 44 R 100/88-245, womit der Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 2. Mai 1988, GZ 4 SW 15/88-236, bestätigt wurde, folgenden
Beschlußgefaßt:Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Entscheidungstext 6Ob528/89 - Oberster Gerichtshof, 16 März 1989
Spruch
Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.Begründung:Das Erstgericht wies den Antrag der Betroffenen auf Aufhebung de...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Beteiligungen
BETRIFFT
ERWÄHNT von
