Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht in Arbeits- und Sozialrechtssachen durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Resch als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Mag. Engelmaier und Dr. Angst als weitere Richter sowie die fachkundigen Laienrichter Dr. Josef Fellner (AG) und Karl Klein (AN) in der Sozialrechtssache der klagenden Partei Wilhelm P***, Pensionist, 6842 Koblach, K.-Hodler-Straße 6, vertreten durch Dr. Rolf Philip, Rechtsanwalt in Feldkirch, wider die beklagte Partei A*** U***,
1200 Wien, Adalbert-Stifter-Straße 65, vertreten durch Dr. Adolf Fiebich, Dr. Vera Kremslehner und Dr. Josef Milchram, Rechtsanwälte in Wien, wegen Versehrtenrente, infolge Revision der beklagten Partei gegen das Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck als Berufungsgerichtes in Arbeits- und Sozialrechtssachen vom 26. Jänner 1988, GZ 5 Rs 3/88-33, womit infolge Berufung der beklagten Partei das Urteil des Landesgerichtes Feldkirch als Arbeits- und Sozialgerichtes vom 7. September 1987, GZ 35 Cgs 1053/87-28, bestätigt wurde, in nichtöffentlicher Sitzung zu Recht erkannt:Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Entscheidungstext 10ObS131/88 - Oberster Gerichtshof, 06 September 1988
Spruch
Der Revision wird Folge gegeben.Das angefochtene Urteil wird dahin abgeändert, daß es einschließlich der rechtskräftig gewordenen teilweisen Abweisung des Klagebegehrens zu lauten hat:"Das Klagebegehren, die beklagte Partei sei schuldig, dem Kläger aus Anlaß des Arbeitsunfalles vom 31. Jänner 1985 eine Versehrtenrente im Ausmaß von 50 v.H. der Vollrente zuzüglich der Zusatzrente im gesetzlichen Ausmaß zu gewähren, wird abgewiesen."Der Kläger h...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
