Entscheidungstext 6Ob568/87 - Oberster Gerichtshof, 30 April 1987

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.6Ob568/87

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Samsegger als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Melber, Dr. Schlosser, Mag. Engelmaier und Dr. Redl als weitere Richter in der Pflegschaftssache der mj. Iwona J***, geb. am 12. September 1983, infolge Revisionsrekurses des ehelichen Vaters Milan J***, Arbeiter, Burggasse 97/19, 1070 Wien, vertreten durch Dr. Monika Pitzlberger, Rechtsanwalt in Wien, gegen den Beschluß des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien als Rekursgerichtes vom 26. Februar 1987, GZ. 43 R 850/86-21, womit der Beschluß des Bezirksgerichtes Innere Stadt Wien vom 21. November 1986, GZ. 4 P 139/86-17, bestätigt wurde, folgenden

Beschluß

gefaßt:

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Auszug


Entscheidungstext 6Ob568/87 - Oberster Gerichtshof, 30 April 1987

Spruch

Der Revisionsrekurs wird zurückgewiesen.

Begründung:

Die mj. Iwona J*** ist österreichische Staatsangehörige, ebenso sind es ihre Eltern, die voneinander getrennt in Wien wohnen. Die Minderjährige befindet sich seit 1985 bei ihren väterlichen Großeltern in Jugoslawien. Sowohl in Jugoslawien als auch in Österreich ist ein Scheidungsverfahren betreffend die Ehe der Eltern anhängig.

Das Erstgericht wies die ...

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