Entscheidungstext 10Os165/86 - Oberster Gerichtshof, 25 November 1986

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.10Os165/86

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat am 25. November 1986 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Bernardini als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Friedrich, Dr.Reisenleitner, Dr.Kuch sowie Dr.Massauer als weitere Richter in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr.Sulzbacher als Schriftführer in der Strafsache gegen Emmerich V*** wegen des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs. 3 StGB und einer anderen strafbaren Handlung wegen Wiederaufnahme des Strafverfahrens über die Beschwerde des Emmerich V*** gegen den Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien als Beschwerdegericht vom 1. Juli 1986, AZ 26 Bs 280/86, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den

Beschluß

gefaßt:

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Auszug


Entscheidungstext 10Os165/86 - Oberster Gerichtshof, 25 November 1986

Spruch

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Gründe:

Mit rechtskräftig...

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