Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat am 12.Dezember 1985 durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Keller als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kral, Dr. Müller, Hon.Prof. Dr. Steininger und Dr. Hörburger als weitere Richter in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr. Zimmermann als Schriftführer in der Strafsache gegen Franz A wegen des Vergehens der Kreditschädigung nach § 152 StGB über die Beschwerde der Marianne B, Maria C und des Franz D gegen
den Beschluß des Oberlandesgerichtes Wien vom 14.Feber 1984, AZ 23 Bs 71/84, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den Beschlußgefaßt:Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Entscheidungstext 12Os160/85 - Oberster Gerichtshof, 12 Dezember 1985
Spruch
Die (als Rekurs bezeichnete) Beschwerd...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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