Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat am 27.August 1985 durch den Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Reisenleitner als Vorsitzenden und durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kral, Dr. Friedrich, Dr. Kuch sowie Dr. Massauer als weitere Richter in Gegenwart des Richteramtsanwärters Dr. Schrott als Schriftführer in der Strafsache gegen Christian A wegen des Vergehens des schweren Diebstahls nach §§ 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z. 1, 128 Abs. 1 Z. 4 StGB. sowie anderer strafbarer Handlungen über die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Jugendgerichtshofes Wien als Schöffengericht vom 15.Mai 1985, GZ. 1 c Vr 280/85-28, nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung den Beschluß
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Auszug
Entscheidungstext 10Os77/85 - Oberster Gerichtshof, 27 August 1985
Spruch
Zur E...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
