Entscheidungstext 5Ob602/84 - Oberster Gerichtshof, 13 November 1984

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.5Ob602/84

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 57/170

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Auszug


Entscheidungstext 5Ob602/84 - Oberster Gerichtshof, 13 November 1984

Spruch

Der vom auf den Pflichtteil beschränkten Noterben, von dem im Testament mit dem Hinweis, er habe den Pflichtteil bereits erhalten, erwartet wurde, er werde einen solchen nicht mehr begehren, dennoch erhobene Pflichtteilsanspruch verjährt in drei Jahren (§ 1487 ABGB)

OGH 13. 11. 1984, 5 Ob 602/84 (OLG Linz 1 R 162/84; LG Salzburg 10 Cg 218/83)

Die Streitteile sind die Kinder der am 10. 9. 1973 verstorbenen Erblasserin Maria K. Diese hat mit ihrem am 10. 8. 1973 errichteten und am 22. 10. 1973 kundgemachten Testament die Beklagte zur Universalerbin eingesetzt, welcher auch mit rechtskräftiger Einantwortungsurkunde des Bezirksgerichtes Salzburg vom 21. 10. 1976, 2 A 860/73-23, der Nachlaß nach Maria K zur Gänze eingeantwortet worden ist. Punkt III des Testament...

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