Entscheidungstext 6Ob820/83 - Oberster Gerichtshof, 22 Dezember 1983

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.6Ob820/83

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 56/200

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Auszug


Entscheidungstext 6Ob820/83 - Oberster Gerichtshof, 22 Dezember 1983

Spruch

Eine Teilkündigung nach § 31 Abs. 1 MRG ist auch zulässig, wenn der Vermieter das Miethaus innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Kündigung durch Rechtsgeschäft unter Lebenden erworben hat OGH 22. 12. 1983, 6 Ob 820/83 (LG Innsbruck 3 R 399/83; BG Hopfgarten C 346/82)

Mit Übergabsvertrag vom 30. 4. 1976 hat der Vater der Klägerin sein Wohnhau...

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