Zusammenfassung
SZ 56/186
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Auszug
Entscheidungstext 1Ob768/83 - Oberster Gerichtshof, 14 Dezember 1983
Spruch
Die Rückabwicklung von den Konkursgläubigern gegenüber unwirksamen Rechtshandlungen des Gemeinschuldners hat nach Bereicherungsrecht zu erfolgenHat eine Bank von einem Kunden, über dessen Vermögen der Konkurs eröffnet wurde, Beträge mit dem gleichzeitig durchgeführten Auftrag erhalten, damit Zahlungen an Dritte zu leisten, kann der Masseverwalter keinen Rückforderungsanspruch gegen die Bank erhebenOGH 14. 12. 1983, 1 Ob 768/83 (KG Wels R 804/82; BG Gmunden 2 C 119/82)Die beklagte Bank räumte Ing. Ingmar G mit Kontokorrentkreditverträgen vom 1. 6. 1979 und 4. 8. 1980 einen Kredit über 12 Mio. S ein, der auf verschiedenen Liegenschaften hypothekarisch siche...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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Beteiligungen
BETRIFFT
- Rechtssätz RS0037838 - Oberster Gerichtshof, 08 Dezember 1951
- Rechtssätz RS0037899 - Oberster Gerichtshof, 09 April 1980
- Rechtssätz RS0037905 - Oberster Gerichtshof, 08 November 1972
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ERWÄHNT von
