Entscheidungstext 1Ob768/83 - Oberster Gerichtshof, 14 Dezember 1983

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.1Ob768/83

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 56/186

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Auszug


Entscheidungstext 1Ob768/83 - Oberster Gerichtshof, 14 Dezember 1983

Spruch

Die Rückabwicklung von den Konkursgläubigern gegenüber unwirksamen Rechtshandlungen des Gemeinschuldners hat nach Bereicherungsrecht zu erfolgen

Hat eine Bank von einem Kunden, über dessen Vermögen der Konkurs eröffnet wurde, Beträge mit dem gleichzeitig durchgeführten Auftrag erhalten, damit Zahlungen an Dritte zu leisten, kann der Masseverwalter keinen Rückforderungsanspruch gegen die Bank erheben

OGH 14. 12. 1983, 1 Ob 768/83 (KG Wels R 804/82; BG Gmunden 2 C 119/82)

Die beklagte Bank räumte Ing. Ingmar G mit Kontokorrentkreditverträgen vom 1. 6. 1979 und 4. 8. 1980 einen Kredit über 12 Mio. S ein, der auf verschiedenen Liegenschaften hypothekarisch siche...

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