Entscheidungstext 3Ob594/83 - Oberster Gerichtshof, 12 Oktober 1983

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.3Ob594/83

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 56/143

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Auszug


Entscheidungstext 3Ob594/83 - Oberster Gerichtshof, 12 Oktober 1983

Spruch

Der Unternehmer hat das ihm zum Service übergebene Kraftfahrzeug so zu verwahren, daß Unbefugte nicht Zugang zu den Fahrzeugschlüsseln haben

OGH 12. 10. 1983, 3 Ob 594/83 (HG Wien 1 R 333/82; BGHS 10 C 4967/81)

Die Klägerin übergab Ende März 1978 ihren PKW der beklagten Partei zur Durchführung eines Service. Nach Abholung des PKWs stellte sie ihn am 31. 3. 1978 ordnungsgemäß versperrt vor ihrem Wohnhaus ab. Von dort wurde der PKW von Ferdinand S ges...

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