Zusammenfassung
SZ 56/130
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Auszug
Entscheidungstext 4Ob64/83 - Oberster Gerichtshof, 20 September 1983
Spruch
Eine juristische Person - hier: Genossenschaft - kann sich auf die Ausnahmebestimmung des § 23 Abs. 2 AngG nicht berufenOGH 20. 9. 1983, 4 Ob 64/83 (LG Eisenstadt 13 Cg 3/83; ArbG Eisenstadt Cr 143/82)Die Klägerin begehrte vom Sachwalter der A-Baugenossenschaft den Betrag von 120 739.72 S sA als Abfertigung nach dem Angestelltengesetz und dem Kollektivvertrag für ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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