Entscheidungstext 4Ob64/83 - Oberster Gerichtshof, 20 September 1983

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.4Ob64/83

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 56/130

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Auszug


Entscheidungstext 4Ob64/83 - Oberster Gerichtshof, 20 September 1983

Spruch

Eine juristische Person - hier: Genossenschaft - kann sich auf die Ausnahmebestimmung des § 23 Abs. 2 AngG nicht berufen

OGH 20. 9. 1983, 4 Ob 64/83 (LG Eisenstadt 13 Cg 3/83; ArbG Eisenstadt Cr 143/82)

Die Klägerin begehrte vom Sachwalter der A-Baugenossenschaft den Betrag von 120 739.72 S sA als Abfertigung nach dem Angestelltengesetz und dem Kollektivvertrag für ...

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