Entscheidungstext 4Ob356/83 - Oberster Gerichtshof, 14 Juni 1983

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.4Ob356/83

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 56/91

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Auszug


Entscheidungstext 4Ob356/83 - Oberster Gerichtshof, 14 Juni 1983

Spruch

Das Werbeverbot des § 9 ÄrzteG ist nicht auf inländische Ärzte beschränkt, sondern gilt für jede Werbung im Zusammenhang mit ärztlicher Tätigkeit im Gebiet der Republik Österreich

OGH 14. 6. 1983, 4 Ob 356/83 (OLG Wien 1 R 228/82; HG Wien 17 Cg 27/82)

Der Beklagte wirbt durch Verteilen von Prospekten, aber auch durch Vermittlungstätigkeit im Rahmen seines "Informationsbüros" im 4. Wiener Gemeindebezirk für die Inanspruchnahme von Zahnbehandlungen in einem dem Kurzentrum M in Budapest eingegliederten Institut. Der von ihm...

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