Zusammenfassung
SZ 56/71
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Auszug
Entscheidungstext 4Ob545/83 - Oberster Gerichtshof, 26 April 1983
Spruch
Auch die Möglichkeit, die Vermutung der Vaterschaft durch eine erst nach dem Anerkenntnis durchführbare erbbiologisch-anthropologische Untersuchung zu entkräften, ist ein tauglicher Anfechtungsgrund nach § 164a ABGBDie einjährige Notfrist des § 164a Abs. 2 ABGB beginnt nicht vor der vollständigen Ausbildung aller Ähnlichkeitsmerkmale der zu untersuchenden PersonenOGH 26. 4. 1983, 4 Ob 545/83 (LG Salzburg 32 R 83/83; BG Zell am See 3 C 2/80)Mit der am 8. 1. 1980 beim Erstgericht eingelangten Klage begeh...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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