Entscheidungstext 4Ob545/83 - Oberster Gerichtshof, 26 April 1983

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.4Ob545/83

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 56/71

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Auszug


Entscheidungstext 4Ob545/83 - Oberster Gerichtshof, 26 April 1983

Spruch

Auch die Möglichkeit, die Vermutung der Vaterschaft durch eine erst nach dem Anerkenntnis durchführbare erbbiologisch-anthropologische Untersuchung zu entkräften, ist ein tauglicher Anfechtungsgrund nach § 164a ABGB

Die einjährige Notfrist des § 164a Abs. 2 ABGB beginnt nicht vor der vollständigen Ausbildung aller Ähnlichkeitsmerkmale der zu untersuchenden Personen

OGH 26. 4. 1983, 4 Ob 545/83 (LG Salzburg 32 R 83/83; BG Zell am See 3 C 2/80)

Mit der am 8. 1. 1980 beim Erstgericht eingelangten Klage begeh...

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