Entscheidungstext 1Ob785/82 - Oberster Gerichtshof, 23 Februar 1983

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.1Ob785/82

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 56/30

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Auszug


Entscheidungstext 1Ob785/82 - Oberster Gerichtshof, 23 Februar 1983

Spruch

Die Anfechtung eines Veräußerungs- und Belastungsverbotes wegen Unentgeltlichkeit kann auch ausgeschlossen sein, wenn es einem Dritten als Entgelt für eine Stundung eingeräumt wurde

OGH 23. 2. 1983, 1 Ob 785/82 (OLG Graz 3 R 87/82; LGZ Graz 25 Cg 106/81)

Ing. Helmut W ist auf Grund eines Kauf- und Wohnungseigentumsvertrages vom 25. 9. 1972/12. 4. 1973 Wohnungseigentümer der zirka 90 m2 großen Wohnung Graz, B- Straße 19/2 (71/3587-Anteile der EZ 691 KG S) und auf Grund eines Kaufvertrages vom 14. 11. 1975 Eigentümer der Liegenschaft EZ 274 KG L, auf der er ein Einfamilienhaus errichtete, das noch nicht zur Gänze fertiggestellt ist. Die Eigentumswohnung ist mit einem Baudarlehen zugunsten des Landes Steiermark und der Landeshypothekenanstalt für Steiermark belastet; auf die Wohnung entfallen anteilsmäßig noc...

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