Entscheidungstext 7Ob28/82 - Oberster Gerichtshof, 13 Januar 1983

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.7Ob28/82

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 56/5

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Auszug


Entscheidungstext 7Ob28/82 - Oberster Gerichtshof, 13 Januar 1983

Spruch

Die Ansprüche nach dem BG über den erweiterten Schutz der Verkehrsopfer, BGBl. 1977/322, sind von der Mahnung aller inzwischen bekannt gewordenen Schädiger abhängig

OGH 13. 1. 1983, 7 Ob 28/82 (OLG Wien 16 R 98/81; KG Krems 3 Cg 2/81)

Andreas M hatte einen von ihm gekauften PKW der Marke Ford Cortina auf dem Anwesen der Eltern des Erstbeklagten eingestellt. Für das Fahrzeug bestand keine Haftpflichtversicherung; es war nicht zum Verkehr zugelassen. In der Nacht vom 4 zum 5. 10. 1980 nahmen die Beklagten das Fahrzeug ohne Willen des Andreas M in Betrieb. Der Zweitbeklagte startete es durch Kurzschließen der Zundung und lenkte es bis zum To...

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