Entscheidungstext 7N501/82 - Oberster Gerichtshof, 09 September 1982

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.7N501/82

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 55/122

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Auszug


Entscheidungstext 7N501/82 - Oberster Gerichtshof, 09 September 1982

Spruch

Oberste Administrativbehörde iS des § 42 Abs. 2 JN ist die höchste Verwaltungsbehörde des betreffenden Verwaltungszweiges, in Angelegenheiten der Bodenreform der Oberste Agrarsenat, auch dann, wenn der Rechtszug im Einzelfall bei einer unteren Instanz enden würde

O...

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