Entscheidungstext 10Os160/81 - Oberster Gerichtshof, 01 Dezember 1981

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.10Os160/81

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat am 1.Dezember 1981

unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Racek in Gegenwart der Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Bernardini, Dr. Friedrich, Dr. Hörburger und Dr. Lachner als Richter sowie des Richteramtsanwärters Dr. Hoch als Schriftführer in der Strafsache gegen Kurt A wegen des Verbrechens der Hehlerei nach § 164 Abs 1 Z. 2 und Abs 3 StGB.

über die vom Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Wien als Schöffengericht vom 26.Juni 1981, GZ. 6 e Vr 198/80-43, erhobene Berufung nach öffentlicher Verhandlung, nach Anhörung des Vortrages des Berichterstatters, Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Lachner, der Ausführungen des Verteidigers Dr. Doczekal und der Ausführungen des Vertreters der Generalprokuratur, Erster Generalanwalt Dr. Karollus, zu Recht erkannt:

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Auszug


Entscheidungstext 10Os160/81 - Oberster Gerichtshof, 01 Dezember 1981

Spruch

Aus Anlaß der Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten wird das angefochtene Urteil gemäß § 290 Abs 1 StPO.

im Ausspruch nach § 38 StGB. dahin ergänzt, daß gemäß Abs 1 Z. 2 dieser Gesetzesstelle auch die vom Angeklagten in der Zeit vom 10. März 1980, 12,00 Uhr, bis 14.Mai 1980, 12,00 ...

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