Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat am 11.Juni 1981 unter dem Vorsitz des Hofrats des Obersten Gerichtshofs Dr. Horak, in Gegenwart der Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Müller, Dr. Schneider, Dr. Friedrich und Dr. Hörburger als Richter sowie des Richteramtsanwärters Dr. Mischer als Schriftführers in der Strafsache gegen Camil A wegen des Vergehens des schweren Diebstahls nach den §§ 127 Abs 1, Abs 2 Z. 1 und 2, 128 Abs 1 Z. 4 StGB. über die von dem Angeklagten und der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Landesgerichts Salzburg als Schöffengerichts vom 25.März 1981, GZ. 15 Vr 2875/80-27, erhobenen Berufungen nach öffentlicher Verhandlung, nach Anhörung des Vortrags des Berichterstatters, Hofrats des Obersten Gerichtshofs Dr. Müller, der Ausführungen des Verteidigers Dr. Oehlzand und der Ausführungen des Vertreters der Generalprokuratur, Generalanwalts Dr. Melnizky, zu Recht erkannt:
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Auszug
Entscheidungstext 13Os79/81 - Oberster Gerichtshof, 11 Juni 1981
Spruch
Der Berufung der Staatsanwaltschaft wird Folge gegeben und die Freiheitsstrafe auf zweieinhalb Jahre erhöht.Der Angeklagte wird mit sei...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Beteiligungen
BETRIFFT
- Rechtssätz 13Os79/81; - Oberster Gerichtshof, 11 Juni 1981
- Rechtssätz RS0099497 - Oberster Gerichtshof, 25 Oktober 1974
ERWÄHNT von
