Entscheidungstext 9Os19/81 - Oberster Gerichtshof, 02 Juni 1981

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.9Os19/81

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat am 2. Juni 1981 unter dem Vorsitz des Vizepräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Obauer und in Gegenwart der Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Faseth, Dr. Kral, Dr. Horak und Dr. Reisenleitner als Richter sowie des Richteramtsanwärters Dr. Mischer als Schriftführer in der Strafsache gegen Walter A und einen anderen wegen des Verbrechens des schweren Betruges nach §§ 146, 147 Abs 3 StGB über die vom Angeklagten Dieter Klaus B und der Staatsanwaltschaft hinsichtlich des Angeklagten A gegen das Urteil des Landesgerichtes für Strafsachen Graz als Schöffengericht vom 16. Juni 1980, GZ 11 Vr 2013/79-80, erhobenen Berufungen nach öffentlicher Verhandlung, nach Anhörung des Vortrages des Berichterstatters, Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Faseth, der Ausführungen der Verteidiger Dr. Moser und Dr. Hiller und der Ausführungen des Vertreters der Generalprokuratur, Generalanwalt Dr. Kodek, zu Recht erkannt:

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Entscheidungstext 9Os19/81 - Oberster Gerichtshof, 02 Juni 1981

Spruch

Der Berufung der Staatsanwaltschaft hinsichtlich des Angeklagten A und der Berufung des Angeklagten B bezüglich des Strafausmaßes wird nicht Folge gegeben.

Der Berufung des Angeklagten B hinsichtlich des Ausspruches über die privatrechtlichen Ansprüche wird Folge gegeben und der dem Privatbeteiligten Dr. Erich C zugesprochene Betrag auf S 4.000,-- herabgesetzt.

Mit seinem Mehrbegehren wird d...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes


Wenn Sie bereits Kunde von vLex sind, hier zugreifen