Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat am 16.Dezember 1980 unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Obauer und in Gegenwart der Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Faseth, Dr. Steininger, Dr. Horak und Dr. Reisenleitner als Richter sowie des Richteramtsanwärters Dr. Brandhuber als Schriftführer in der Strafsache gegen Ernst A wegen des Vergehens der unerlaubten Abwesenheit nach § 8 MilStG über die von der Generalprokuratur gegen den Beschluß des Bezirksgerichtes Freistadt vom 26.Juni 1979, AZ U 197/78, erhobene Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes nach öffentlicher Verhandlung, nach Anhörung des Vortrages des Berichterstatters, Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Horak, der Ausführungen des Vertreters der Generalprokuratur, Generalanwalt Dr. Tschulik, zu Recht erkannt:
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Auszug
Entscheidungstext 9Os176/80 - Oberster Gerichtshof, 16 Dezember 1980
Spruch
In der Strafsache gegen Ernst A wegen § 8MilStG, AZ U 197/78 des Bezirksgerichtes Freistadt, verletzt der Beschluß des Bezirksgerichtes Freista...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Beteiligungen
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