Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat am 11. November 1980
unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Racek in Gegenwart der Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Bernardini, Dr. Friedrich, Dr. Hörburger und Dr. Lachner als Richter sowie des Richteramtsanwärters Mag. Winter als Schriftführerin in der Strafvollzugssache betreffend Agnes A, AZ. 13 NS 2113/80 des Kreisgerichtes Wiener Neustadt, über die von der Generalprokuratur gegen den Beschluß dieses Gerichtes vom 4. September 1980, ON 7, erhobene Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes nach öffentlicher Verhandlung, nach Anhörung des Vortrages des Berichterstatters, Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Friedrich, und der Ausführungen des Vertreters der Generalprokuratur, Generalanwalt Dr. Karollus, zu Recht erkannt:Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Entscheidungstext 10Os163/80 - Oberster Gerichtshof, 11 November 1980
Spruch
Der Beschluß des Kreisgerichtes Wiener Neustadt vom 4. September 1980, GZ. 13 Ns 2113/80-7, m...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
