Entscheidungstext 4Ob366/80 - Oberster Gerichtshof, 23 September 1980

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.4Ob366/80

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 53/123

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Auszug


Entscheidungstext 4Ob366/80 - Oberster Gerichtshof, 23 September 1980

Spruch

"Reiseproviant" im Sinne des § 5 lit. a LadenschlußG sind nur solche Lebens- und Genußmittel, die üblicherweise während der Reise gegessen und getrunken werden, ohne daß vorher eine besondere Zubereitung notwendig wäre

OGH 23. September 1980, 4 Ob 366/80 (OLG Wien 4 R 57/80; HG Wien 37 Cg 1261/79)

Vom Bahnhof Wien-X fahren an Samstagen bis in die Nachtstunden Züge und Autobusse ab. Das Kaufhaus der beklagten Partei hat neben einem etwa 4 m breiten, auf die L-Straße H-Straße mundenden Eingang drei weitere, 2.5 bis 3 m breite, in die Kassenhalle des Bahn...

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