Zusammenfassung
SZ 53/123
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Auszug
Entscheidungstext 4Ob366/80 - Oberster Gerichtshof, 23 September 1980
Spruch
"Reiseproviant" im Sinne des § 5 lit. a LadenschlußG sind nur solche Lebens- und Genußmittel, die üblicherweise während der Reise gegessen und getrunken werden, ohne daß vorher eine besondere Zubereitung notwendig wäreOGH 23. September 1980, 4 Ob 366/80 (OLG Wien 4 R 57/80; HG Wien 37 Cg 1261/79)Vom Bahnhof Wien-X fahren an Samstagen bis in die Nachtstunden Züge und Autobusse ab. Das Kaufhaus der beklagten Partei hat neben einem etwa 4 m breiten, auf die L-Straße H-Straße mundenden Eingang drei weitere, 2.5 bis 3 m breite, in die Kassenhalle des Bahn...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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