Entscheidungstext 3Ob68/80 (3Ob69/80, ... - Oberster Gerichtshof, 30 Juli 1980

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.3Ob68/80 (3Ob69/80, ...

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 53/105

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Auszug


Entscheidungstext 3Ob68/80 (3Ob69/80, ... - Oberster Gerichtshof, 30 Juli 1980

Spruch

Bei der Zwangsversteigerung ist im Verteilungsverfahren eine Massenbildung auch dann erforderlich, wenn versteigerte Liegenschaftsanteile verschieden belastet sind. Ist mit einem Liegenschaftsanteil Wohnungseigentum verbunden, muß bei der Massenbildung auch der Wert der im Wohnungseigentum stehenden Räumlichkeiten berücksichtigt werden. § 222 EO ist bei der Verteilung des Erlöses unterschiedlich belasteter Miteigentumsanteile analog anzuwenden

OGH 30. Juli 1980, 3 Ob 68 - 70/80 (KG Wels R 6, 11, 12/80; BG Vöcklabr...

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