Zusammenfassung
SZ 53/39
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Entscheidungstext 3Ob162/79 - Oberster Gerichtshof, 05 März 1980
Spruch
Die Forderungsanmeldung im Meistbotsverteilungsverfahren bildet die alleinige Grundlage der Verteilung; eine Ausdehnung ist nur bis zum Schluß der Verteilungstagsatzung möglichNicht verbücherte Wertsicherungsklauseln haben in Meistbotsverteilungsbeschlüssen keine Berücksichtigung zu findenOGH 5. März 1980, 3 Ob 162/79 (LGZ Wien 46 R 388/79; BG Klosterneuburg E 21/78)Zugunsten der betreibenden Partei ist in COZ 2 der versteigerten Liegenschaft EZ 4730 KG K als...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Beteiligungen
BETRIFFT
ERWÄHNT von
