Entscheidungstext 3Ob162/79 - Oberster Gerichtshof, 05 März 1980

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.3Ob162/79

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 53/39

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Auszug


Entscheidungstext 3Ob162/79 - Oberster Gerichtshof, 05 März 1980

Spruch

Die Forderungsanmeldung im Meistbotsverteilungsverfahren bildet die alleinige Grundlage der Verteilung; eine Ausdehnung ist nur bis zum Schluß der Verteilungstagsatzung möglich

Nicht verbücherte Wertsicherungsklauseln haben in Meistbotsverteilungsbeschlüssen keine Berücksichtigung zu finden

OGH 5. März 1980, 3 Ob 162/79 (LGZ Wien 46 R 388/79; BG Klosterneuburg E 21/78)

Zugunsten der betreibenden Partei ist in COZ 2 der versteigerten Liegenschaft EZ 4730 KG K als...

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