Entscheidungstext 9Os133/79 - Oberster Gerichtshof, 04 September 1979

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.9Os133/79

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Obauer und in Gegenwart der Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Faseth, Dr. Steininger, Dr. Horak und Dr. Friedrich als Richter sowie des Richteramtsanwärters Dr. Simetzberger als Schriftführerin in der Strafsache gegen Friedrich A wegen des Verbrechens des Mordes nach § 75 StGB nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung über die Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung des Angeklagten und die Berufung der Staatsanwaltschaft gegen das Urteil des Geschwornengerichtes beim Landesgericht für Strafsachen Wien vom 11. Juni 1979, GZ 20 h Vr 9304/78-47, den    Beschluß gefaßt:

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Entscheidungstext 9Os133/79 - Oberster Gerichtshof, 04 September 1979

Spruch

Die Nichtigkeitsbeschwerde des Angeklagten Friedrich A wird zurückgewiesen.

Zur Entscheidung über die Berufu...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes


Wenn Sie bereits Kunde von vLex sind, hier zugreifen