Entscheidungstext 13Os3/79 - Oberster Gerichtshof, 01 März 1979

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.13Os3/79

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat am 1.März 1979 unter dem Vorsitz des Präsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Pallin und in Gegenwart der Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Piska, Dr. Müller, Dr. Friedrich und Dr. Horak als Richter sowie des Richteramtsanwärters Mag. Santa als Schriftführerin in der Strafsache gegen Oswald A wegen des Vergehens der Fälschung öffentlicher Beglaubigungszeichen nach dem § 225 Abs. 1 StGB. über die vom Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes Salzburg als Schöffengericht vom 24.November 1978, GZ. 19 Vr 2254/78-13, erhobene Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung nach öffentlicher Verhandlung, nach Anhörung des Vortrages des Berichterstatters, Hofrat des Obersten Gerichtshofes Dr. Friedrich, und der Ausführungen des Vertreters der Generalprokuratur, Generalanwalt Dr. Gehart, zu Recht erkannt:

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Auszug


Entscheidungstext 13Os3/79 - Oberster Gerichtshof, 01 März 1979

Spruch

Die Nichtigkeitsbeschwerde wird verworfen.

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Gemäß dem § 390 a StPO. fallen dem Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.

Gründe:

Mit dem angefochtenen...

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