Entscheidungstext 3Ob13/79 - Oberster Gerichtshof, 31 Januar 1979

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.3Ob13/79

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 52/16

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Auszug


Entscheidungstext 3Ob13/79 - Oberster Gerichtshof, 31 Januar 1979

Spruch

Die Überlassung des Exekutionsobjektes an Zahlungsstatt ist zwar eine in der Exekutionsordnung vorkommende Verwertungsart; sie ist aber lediglich bei der Forderungsexekution zugelassen

OGH 31. Jänner 1979, 3 Ob 13/79 (KG Krems an der Donau R 467...

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