Zusammenfassung
SZ 52/16
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Auszug
Entscheidungstext 3Ob13/79 - Oberster Gerichtshof, 31 Januar 1979
Spruch
Die Überlassung des Exekutionsobjektes an Zahlungsstatt ist zwar eine in der Exekutionsordnung vorkommende Verwertungsart; sie ist aber lediglich bei der Forderungsexekution zugelassenOGH 31. Jänner 1979, 3 Ob 13/79 (KG Krems an der Donau R 467...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
