Entscheidungstext 3Ob532/78 - Oberster Gerichtshof, 17 Januar 1979

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.3Ob532/78

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Zusammenfassung


SZ 52/9

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Auszug


Entscheidungstext 3Ob532/78 - Oberster Gerichtshof, 17 Januar 1979

Spruch

Wer ohne Bestehen eines Werkvertrages eine zweckmäßige Reparatur einer Sache durchführte, hat gegen deren Eigentümer einen Verwendungsanspruch, auch wenn die Sache schuldhaft von deren Mieter beschädigt worden war

OGH 17. Jänner 1979, 3 Ob 532/78 (LGZ Graz 4 R 273/77; BG Bad Radkersburg C 87/75)

Der Kläger begehrte von der Beklagten 9051 S samt 5% Zinsen seit 1. Jänner 1973 für die Reparatur einer von Ing. Wilhelm J, dem Rechtsvorgänger der Beklagten, an die Firma U "verliehe...

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