Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Borutik und in Gegenwart der Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Dienst, Dr. Kießwetter, Dr. Schneider und Dr. Walenta als Richter sowie des Richteramtsanwärters Mag. Liebetreu als Schriftführer in der Strafsache gegen Karl A wegen des Vergehens des schweren Betruges nach den § 146, 147 Abs. 2 StGB nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung über die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung des Angeklagten gegen das Urteil des Kreisgerichtes Krems an der Donau als Schöffengericht vom 30.August 1978, GZ. 11 Vr 565/77-48, den Beschluß
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Auszug
Entscheidungstext 11Os177/78 - Oberster Gerichtshof, 19 Dezember 1978
Spruch
Die Nichtigkeitsbeschwerde wird zurückgewiesen.über die Berufung des Angeklagten wird bei einem mit gesonderter Verfügung anzuberaumenden Gerichtstag entschieden werden.Gründe:Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 17...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
