Zusammenfassung
Der Oberste Gerichtshof hat unter dem Vorsitz des Präsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Pallin und in Gegenwart der Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Piska, Dr. Müller, Dr. Friedrich und Dr. Horak als Richter sowie des Richteramtsanwärters Dr. Schrammel als Schriftführers in der Strafsache gegen Harald A wegen des Verbrechens des Diebstahls durch Einbruch nach den § 127 Abs. 1 und Abs. 2 Z 1, 129 Z 1 StGB nach Anhörung der Generalprokuratur in nichtöffentlicher Sitzung über den Antrag des Angeklagten auf Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der Frist zur Ausführung von Rechtsmitteln sowie über die Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung dieses Angeklagten gegen das Urteil des Landesgerichtes Innsbruck als Schöffengerichtes vom 1.Februar 1978, GZ. 29 Vr 3877/77-29, den Beschluß
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Auszug
Entscheidungstext 13Os155/78 - Oberster Gerichtshof, 02 Oktober 1978
Spruch
Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wird nicht erteilt. Die Nichtigkeitsbeschwerde und die Berufung werden zurückgewiesen.Gründe:Harald A wurde von einem Schöffensenat des Lan...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
