Entscheidungstext 12Os65/78 - Oberster Gerichtshof, 26 Juni 1978

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.12Os65/78

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


Der Oberste Gerichtshof hat am 26.Juni 1978 unter dem Vorsitz des Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Breycha sowie in Gegenwart der Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Kral, Dr. Schneider, Dr. Steininger und Dr. Horak als Richter sowie des Richteramtsanwärters Dr. Haindl als Schriftführer in der Strafsache gegen Josef A und andere wegen des Verbrechens des schweren Raubes nach den § 142 Abs. 1, 143 StGB. und einer anderen strafbaren Handlung über die Nichtigkeitsbeschwerden und Berufungen der Angeklagten Josef A und Otto A, die Berufung des Angeklagten Leopold A sowie die Berufung der Staatsanwaltschaft hinsichtlich der Angeklagten Otto A, Franz B und Franz C gegen das Urteil des Geschwornengerichtes beim Landesgericht für Strafsachen Wien vom 25. November 1977, GZ. 20 e Vr 8682/77-86, nach öffentlicher Verhandlung, nach Anhörung des Vortrages des Berichterstatters, Hofrates des Obersten Gerichtshofes Dr. Horak, der Ausführungen der Verteidiger Dr. Olaf Borodajkewycz, Dr. Rudolf Harramach, Dr. Karl Bollmann, Dr. Franz Clemens Obendorfer und Dr. Peter Kaupa und der Ausführungen des Vertreters der Generalprokuratur, Generalanwalt Dr. Scheibenpflug, zu Recht erkannt:

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Auszug


Entscheidungstext 12Os65/78 - Oberster Gerichtshof, 26 Juni 1978

Spruch

Die Nichtigkeitsbeschwerden werden verworfen.

Der Berufung der Staatsanwaltschaft wird Folge gegeben und es werden die über Otto A, Franz B und Franz C verhängten Strafen wie folgt erhöht:

Bei Otto A auf 5 (fünf) Jahre, 11 (elf) Monate und 16 (sechzehn) Tage als Zusatzstrafe, bei Franz B auf 5 (fünf) Jahre und bei Franz C auf 1 (ein) Jahr.

Den Berufungen der Angeklagten Josef A und Leopold A wird nicht Folge gegeben.

Der Angeklagte Otto A wird mit seiner Berufung auf vorstehende Entscheidung verwiesen.

Gemäß § 390 a StPO. fallen allen genannten Angeklagten auch die Kosten des Rechtsmittelverfahrens zur Last.

Gründe:

Auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen wurden mit dem angefochtenen Urteil (unter anderem) der am 22.September 1948 geborene Metallschleifer Josef A, ...

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