Zusammenfassung
SZ 50/154
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Auszug
Entscheidungstext 6Ob12/77 - Oberster Gerichtshof, 24 November 1977
Spruch
Die vor der Entscheidung erster Instanz abgegebene und als glaubwürdig erkannte Erklärung des Anwärters auf das Anerbenrecht, seinen die persönliche Bewirtschaftung des Hofes von der Hofstelle aus hindernden Beruf nach Klarstellung seines Anerbenrechtes aufzugeben und den Hof mit voller Arbeitskraft persönlich bewirtschaften zu wollen, beseitigt den Ausschließungsgrund des § 17 Z. 4 lit. d Tiroler HöfegesetzOGH 24. November 1977, 6 Ob 12/77 (LG Innsbruck 4 R 147/77; BG Kufstein A 279/75)Der am 16. April 1975 verstorbene Landwirt Sebastian P sen. war Eige...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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