Entscheidungstext 7Ob577/77 - Oberster Gerichtshof, 30 Juni 1977

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.7Ob577/77

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 50/100

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Entscheidungstext 7Ob577/77 - Oberster Gerichtshof, 30 Juni 1977

Spruch

Die Fürsorgepflicht des Bestellers hinsichtlich der beigestellten Räume und Gerätschaften umfaßt alle tatsächlichen Vorkehrungen zur Durchführung des Werkes

Der Schuldner haftet für das Verschulden eines Gehilfen seines Erfüllungsgehilfen ohne Rücksicht darauf, ob er befugt beigezogen wurde

Keine Gastwirtehaftung zugunsten unentgeltlich - sei es auch zur Verrichtung von Arbeiten - aufgenommener Personen

Die Unterlassung der Verhinderung der Zufügung eines Schadens durch einen Dritten ist nur im Fall einer besonderen Verbindlichkeit zum Handeln rechtswidrig. Sie fehlt bei bloßer Raumleihe für die Gefahren der dortigen Veranstaltung

OGH 30. Juni 1977, 7 Ob 577/77 (OLG Innsbruck 2 R 343/76; LG Innsbruck 1 Cg 620/74)

Die Klägerin wurde am 26. September 1970 als Photomodell bei der Herstellung eines Werbeprospektes der erstbeklagten Partei im Hotel des Zweitbeklagten dadurch schwer verletzt, daß der Drittbeklagte zur Erhöhung des Lichteffektes einer Fotoaufnahme Spiritus auf eine leicht...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes


Wenn Sie bereits Kunde von vLex sind, hier zugreifen