Entscheidungstext 5Ob301/77 - Oberster Gerichtshof, 22 Februar 1977

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.5Ob301/77

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 50/31

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Auszug


Entscheidungstext 5Ob301/77 - Oberster Gerichtshof, 22 Februar 1977

Spruch

Der Gemeinschuldner ist durch den Beschluß, mit dem der Konkurs nach § 139 KO aufgehoben wird, nicht beschwert, auch wenn noch nicht...

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