Entscheidungstext 7Ob632/76 - Oberster Gerichtshof, 26 August 1976

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.7Ob632/76

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 49/102

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Auszug


Entscheidungstext 7Ob632/76 - Oberster Gerichtshof, 26 August 1976

Spruch

Die Vorschrift des § 24 Glücksspielgesetz ist eine öffentlichrechtliche Bestimmung zum Schutze allgemeiner Wertauffassungen, nicht zugunsten der materiellen Interessen von Einzelpersonen. Ihre Verletzung kann daher für sich allein nicht einen Schadenersatzanspruch eines einzelnen, sondern nur Maßnahmen der Aufsichtsbehörde zur Folge haben

OGH 26. August 1976, 7 Ob 632/76 (OLG Wien 6 R 55/76; LGZ Wien 40 a Cg 53/75)

Der Kläger begehrt aus dem Titel des Schadenersatzes den Zuspruch von 150 000 S samt Anhang mit der Begründung, er habe in der Zeit vom Juli 1973 bis Ende Oktober 1973 häufig im Casin...

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