Zusammenfassung
SZ 49/81
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Auszug
Entscheidungstext 5Ob611/76 - Oberster Gerichtshof, 15 Juni 1976
Spruch
Eine im materiellen Recht begrundete selbständige Klage auf Beseitigung der durch die Erfüllung der urteilsmäßigen Leistungspflicht herbeigeführten Wirkungen unter Berufung auf einen Tatbestand des materiellen Rechtes (z. B. Sittenwidrigkeit, Wucher), der im Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz der Schlüssigkeit des Klagebegehrens entgegenstand, ist ausgeschlossen. Die Rechtskraft eines Urteiles kann nur durch eines der erschöpfend von der Prozeßo...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Beteiligungen
BETRIFFT
- Rechtssätz RS0000300 - Oberster Gerichtshof, 02 September 1965
- Rechtssätz RS0000205 - Oberster Gerichtshof, 07 Januar 1954
- Rechtssätz RS0016737 - Oberster Gerichtshof, 11 Februar 1971
ERWÄHNT von
