Entscheidungstext 5Ob611/76 - Oberster Gerichtshof, 15 Juni 1976

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.5Ob611/76

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 49/81

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Auszug


Entscheidungstext 5Ob611/76 - Oberster Gerichtshof, 15 Juni 1976

Spruch

Eine im materiellen Recht begrundete selbständige Klage auf Beseitigung der durch die Erfüllung der urteilsmäßigen Leistungspflicht herbeigeführten Wirkungen unter Berufung auf einen Tatbestand des materiellen Rechtes (z. B. Sittenwidrigkeit, Wucher), der im Zeitpunkt des Schlusses der Verhandlung erster Instanz der Schlüssigkeit des Klagebegehrens entgegenstand, ist ausgeschlossen. Die Rechtskraft eines Urteiles kann nur durch eines der erschöpfend von der Prozeßo...

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