Entscheidungstext 7Ob190/75 - Oberster Gerichtshof, 30 Oktober 1975

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.7Ob190/75

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 48/115

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Auszug


Entscheidungstext 7Ob190/75 - Oberster Gerichtshof, 30 Oktober 1975

Spruch

Im Rechtsstreit zwischen den Parteien des Grundgeschäftes obliegt dem Kläger der Beweis, daß und in welchem Umfang die zu deckende Forderung entstanden ist

Eine nicht klagbare Forderung - ein nicht in Form eines Notariatsaktes gegebenes Schenkungsversprechen - wird nicht dadurch klagbar, daß für...

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