Zusammenfassung
SZ 48/104
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Auszug
Entscheidungstext 5Ob183/75 - Oberster Gerichtshof, 14 Oktober 1975
Spruch
Das Grundbuch ist vom Tag der Konkurseröffnung - unabhängig davon, ob diese Tatsache angemerkt wurde oder nicht gegenüber jedermann gesperrt, sofern nicht eine Übertragung dinglicher Rechte auf Grund eines vor de...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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Beteiligungen
BETRIFFT
- Rechtssätz RS0011228 - Oberster Gerichtshof, 13 Dezember 1950
- Rechtssätz RS0011111 - Oberster Gerichtshof, 14 Oktober 1975
- Rechtssätz RS0011224 - Oberster Gerichtshof, 08 Februar 1972
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ERWÄHNT von
