Entscheidungstext 6Ob6/74 - Oberster Gerichtshof, 07 März 1974

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.6Ob6/74

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Zusammenfassung


SZ 47/27

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Auszug


Entscheidungstext 6Ob6/74 - Oberster Gerichtshof, 07 März 1974

Spruch

Eigentumserwerb an abgesprengtem Gestein auf Grund eines Abbauvertrages

Die Übertragungs- und Aneignungshandlung können zeitlich auseinanderfallen; es genügt, wenn die Sache mit dem Traditionswillen des Übergebers aus seiner physischen Verfügungsmacht in die des von einem gleichen Übernahmswillen beherrschten Übernehmers übergeht, sofern der Traditionswille noch im Zeitpunkt der tatsächlichen Übernahme fortwirkt

OGH 7. März 1974, 6 Ob 6/74 (OLG Innsbruck 1 R 183/73; LG Innsbruck 9 Cg 314/70)

Der Kläger begehrte den Klagsbetrag von 125.000 S samt Anhang aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes und führte aus, er sei Pächter eines dem A U gehörigen Steinbruches gewesen. In diesem seien bis vor kurzem vom Kläger gewonnene und in seinem Eigentum stehende Steine gelagert gewesen. Diese h...

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