Zusammenfassung
SZ 47/27
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Auszug
Entscheidungstext 6Ob6/74 - Oberster Gerichtshof, 07 März 1974
Spruch
Eigentumserwerb an abgesprengtem Gestein auf Grund eines AbbauvertragesDie Übertragungs- und Aneignungshandlung können zeitlich auseinanderfallen; es genügt, wenn die Sache mit dem Traditionswillen des Übergebers aus seiner physischen Verfügungsmacht in die des von einem gleichen Übernahmswillen beherrschten Übernehmers übergeht, sofern der Traditionswille noch im Zeitpunkt der tatsächlichen Übernahme fortwirktOGH 7. März 1974, 6 Ob 6/74 (OLG Innsbruck 1 R 183/73; LG Innsbruck 9 Cg 314/70)Der Kläger begehrte den Klagsbetrag von 125.000 S samt Anhang aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes und führte aus, er sei Pächter eines dem A U gehörigen Steinbruches gewesen. In diesem seien bis vor kurzem vom Kläger gewonnene und in seinem Eigentum stehende Steine gelagert gewesen. Diese h...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Beteiligungen
BETRIFFT
- Rechtssätz RS0011132 - Oberster Gerichtshof, 10 Oktober 1962
- Rechtssätz RS0011133 - Oberster Gerichtshof, 07 März 1974
- Rechtssätz RS0011141 - Oberster Gerichtshof, 07 März 1974
ERWÄHNT von
