Zusammenfassung
SZ 46/101
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Auszug
Entscheidungstext 6Ob107/73 - Oberster Gerichtshof, 09 Oktober 1973
Spruch
Ist Gegenstand eines Kaufvertrages der Verkauf einer Liegenschaft als Ganzes, ist die Verbindlichkeit mehrerer Miteigentümer (Verkäufer) der Liegenschaft zur Übertragung des Eigentums als Gesamthandschuld, der Anspruch mehrerer Käufer auf Übertragung von Miteigentumsanteilen als Gesamthandforderung zu beurteilenOGH 9. Oktober 1973, 6 Ob 107/73 (OLG Graz 4 R 154/72. LG Klagenfurt 22 Cg 92/72)Im Herbst 1969 kauften der Kläger, Richard ...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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