Zusammenfassung
SZ 46/15
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Auszug
Entscheidungstext 2Ob117/72 - Oberster Gerichtshof, 08 Februar 1973
Spruch
Eine Arbeitsgemeinschaft kommt trotz organisierten Zusammenwirkens der Unternehmer auch nicht konkludent zustande, wenn jeder der Unternehmer nur auf Grund des zwischen ihm und dem Bauherrn geschlossenen Werkvertrages tätig wird und gar nicht die Absicht hat, sich mit den anderen Unternehmern zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließenKein Leiharbeitsverhältnis liegt vor, wenn eine Arbeit geleistet wird, die nur örtlich auch an den Bereich des fremden Unternehmens gebunden ist, aber in den Tätigkeitskreis des eigenen Betriebes fälltOGH 8. Feber 1973, 2 Ob 117/72 (OLG Linz 1 R 18/72; KG We...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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