Zusammenfassung
SZ 45/112
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Auszug
Entscheidungstext 7Ob221/72 - Oberster Gerichtshof, 25 Oktober 1972
Spruch
Ein Leibrentenvertrag ist nach dem zugrunde liegenden Kausalverhältnis (hier als Kaufvertrag) zu beurteilen; ein Dauer(Wiederkehr-)schuldverhältnis liegt nicht vorEin Rücktritt gemäß § 918 ABGB vom Leibrentenvertrag ist möglich; liegt ein einheitlicher Kaufvertrag über zwei verschiedene Kaufobjekte (hier Liegenschaftsanteile und Unternehmen) vor, so ist das Rücktrittsrecht des Verkäufers erst ausgeschlossen, wenn beide Kaufgegenstände bereits dem Käufer übergeben worden sindOGH 25. 10. 1972, 7 Ob 221/72 (OLG Linz 5 R 72/72; KG Wels 2 Cg 186/71)Der zwischen den Streitteilen am 27. 8. 1970 geschlossene Kaufvertrag enthält folgende für den Rechtsstreit wesentliche Bestimmungen:1. Der Kläger verkauft und übergibt an die Beklagten und diese übernehmen zu gleichen Teilen:a) die dem Kläger gehörigen Hälften der Liegenschaften EZ 570 und 2239 KG W mit allen was m...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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BETRIFFT
ERWÄHNT von
