Entscheidungstext 7Ob221/72 - Oberster Gerichtshof, 25 Oktober 1972

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.7Ob221/72

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 45/112

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Auszug


Entscheidungstext 7Ob221/72 - Oberster Gerichtshof, 25 Oktober 1972

Spruch

Ein Leibrentenvertrag ist nach dem zugrunde liegenden Kausalverhältnis (hier als Kaufvertrag) zu beurteilen; ein Dauer(Wiederkehr-)schuldverhältnis liegt nicht vor

Ein Rücktritt gemäß § 918 ABGB vom Leibrentenvertrag ist möglich; liegt ein einheitlicher Kaufvertrag über zwei verschiedene Kaufobjekte (hier Liegenschaftsanteile und Unternehmen) vor, so ist das Rücktrittsrecht des Verkäufers erst ausgeschlossen, wenn beide Kaufgegenstände bereits dem Käufer übergeben worden sind

OGH 25. 10. 1972, 7 Ob 221/72 (OLG Linz 5 R 72/72; KG Wels 2 Cg 186/71)

Der zwischen den Streitteilen am 27. 8. 1970 geschlossene Kaufvertrag enthält folgende für den Rechtsstreit wesentliche Bestimmungen:

1. Der Kläger verkauft und übergibt an die Beklagten und diese übernehmen zu gleichen Teilen:

a) die dem Kläger gehörigen Hälften der Liegenschaften EZ 570 und 2239 KG W mit allen was m...

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