Entscheidungstext 3Ob86/72 - Oberster Gerichtshof, 31 August 1972

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.3Ob86/72

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 45/90

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Auszug


Entscheidungstext 3Ob86/72 - Oberster Gerichtshof, 31 August 1972

Spruch

Die Bestimmung des § 42 Abs 1 MG hat durch das MRÄG 1967 keine Änderung erfahren

Die Gerichte haben nur die bestehenden Gesetze anzuwenden; es ist hingegen nicht ihre Aufgabe, im Wege einer allzu weitherzigen Interpretation rechtspolitische Aspekte zu berü...

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