Zusammenfassung
SZ 45/90
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Entscheidungstext 3Ob86/72 - Oberster Gerichtshof, 31 August 1972
Spruch
Die Bestimmung des § 42 Abs 1 MG hat durch das MRÄG 1967 keine Änderung erfahrenDie Gerichte haben nur die bestehenden Gesetze anzuwenden; es ist hingegen nicht ihre Aufgabe, im Wege einer allzu weitherzigen Interpretation rechtspolitische Aspekte zu berü...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Wenn Sie bereits Kunde von vLex sind, hier zugreifen
Beteiligungen
BETRIFFT
- Rechtssätz RS0009099 - Oberster Gerichtshof, 31 August 1972
- Rechtssätz RS0002396 - Oberster Gerichtshof, 12 Juni 1964
- Rechtssätz RS0002779 - Oberster Gerichtshof, 31 August 1972
ERWÄHNT von
