Entscheidungstext 1Ob96/72 - Oberster Gerichtshof, 05 Mai 1972

Oberster Gerichtshof

Urteilsspruch-Nr.1Ob96/72

Angeknüpft als:



Zusammenfassung


SZ 45/57

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Auszug


Entscheidungstext 1Ob96/72 - Oberster Gerichtshof, 05 Mai 1972

Spruch

Befriedigungstauglich ist eine Anfechtung auch dann, wenn die an die Konkursmasse zurückzuzahlenden Beträge nur zur Befriedigung der Massegläubiger, nicht aber zur Befriedigung der Konkursgläubiger beitragen

OGH 5. 5. 1972, 1 Ob 96/72 (OLG Wien 4 R 193/71; LGZ Wien 29 Cg 86/70)

Über das Vermögen der Firma H & S, Alleininhaber Ing Roland H, wurde mit Beschluß des LG Feldkirch vom 22. 10. 1968 das Ausgleichsverfahren und mit Beschluß vom 22. 4. 1969 der Anschlußkonkurs eröffnet; der Kläger wurde zum Masseverwalter bestellt.

Gemeinsam mit zwei anderen Firmen erwirkte die beklagte Partei am 8. 2. 1968 gegen die Firma H & S beim LG Feldkirch ein Versäumungsurteil über einen Betrag v...

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